1. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung
für die Kindertagesstätten und Kindergärten der Gemeinde
Kirchlinteln
Aufgrund der §§ 6, 8, 40 und 83 der Nieders. Gemeindeordnung (NGO) in der zz. geltenden Fassung,
der §§ 1, 2 und 5 des Nieders. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der zz. geltenden Fassung und
des § 20 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) in der zz. geltenden Fassung hat
der Rat der Gemeinde Kirchlinteln in seiner Sitzung am 03.06.2010 folgende 1. Satzung zur Änderung
der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätten und Kindergärten der Gemeinde
Kirchlinteln beschlossen:
§ 1
§ 7 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
(3) Die monatlichen Benutzungsgebühren betragen:

§ 2
In § 10 Abs. 1 wird der Betrag „2,00 €“ durch den Betrag „2,20 €“ und der Betrag „2,50 €“ durch den
Betrag „2,70 €“ ersetzt.
§ 3
Die Satzung tritt am 01.08.2010 in Kraft.
Kirchlinteln, 03.06.2010
Rodewald
Bürgermeister

